Wollen Sie Ihren Anwalt sprechen?
Juni 2009 | Meinung von Anja Rettmann | Neue Artikel per Mail erhaltenDie Welt, sie will betrogen sein. Und wird sie das, muss wer herhalten? Natürlich: die Anwaltschaft, die guten Jungs von nebenan, meist als Anzugträger getarnt. Jedenfalls diejenigen, die noch Sinn für Recht und Ordnung haben, selbst in ihrer Freizeit Hobbes, Locke oder Rousseau lesen und sich permanent auf StGB-Abs.563-§28-Sprachebene begeben, wahrscheinlich auch in dieser träumen.
Ausgerechnet aus der Ecke der Jurisprudenz kommt nun ein Audio-Angebot daher, das jeden Strafverteidiger “Einspruch” und jeden Richter “Stattgegeben” konstatieren lassen würde. Zunächst zur Faktenlage: Um Anwälte, Kanzleimitarbeiter, Rechtsverdrehersprecher auf den neuesten Stand zu bringen in Dingen wie Patentrecht, Mandantengewinnung oder Wirtschaftsprüfung, dabei ein modernes Neuzeitmedium einzusetzen, gibt es seit geraumer Zeit den Kanzleipodcast. Soweit die Ausgangssituation.
Möge diese wie sicherlich auch die Motive der Tat positiver Absicht und Natur sein, sind Tathergang und Resultat der Aktion jedoch als Vortäuschung falscher Tatsachen zu bewerten und einfach nur dingfest zu machen. Wenn wir in die Beweisaufnahme eintreten, reicht eigentlich eine einzige Zeugenaussage, diese ist stichhaltig genug: “Über Kanzleipodcast: Mit mehr als 10.000 Hörern ist der Kanzleipodcast eines der führenden Audiomagazine im Bereich des Kanzleimanagements.” So steht es im Online-Magazin (formerly known as a simpel Blog-Template) zu lesen.
Warum die Aufregung und Verurteilung? Ganz einfach, die Beweislast ist erdrückend: Seit dem Start der ganzen Geschichte gab es zwei - ich wiederhole: zwei - Beiträge auf dem Portal. Und schon ist es ein führendes Audiomagazin mit mehreren tausend (mittlerweile sind es wahrscheinlich Millionen) Hörern? Hier sind die Geschworenen zu einem einstimmigen Urteil gekommen: Verarschen (pardon) können wir uns allein. Ganz kurzer Prozess.

(Screenshot Kanzleipodcast)
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Tja, es ist schon traurig, mit welchem Müll die Anwaltschaft umworben wird. Dies scheint die Fortsetzung der “Anwaltsverzeichnisse” bzw. “Anwaltsportale” der letzten drei Jahren mit anderen Mitteln zu sein.